Benötige Hilfe bei Fachbegriffen (Brillantring)

... im Kontext von Schmuck und Goldschmieden.

Benötige Hilfe bei Fachbegriffen (Brillantring)

Beitragvon johnf » 09.01.06 08:04



Hallo,
habe zur Zeit einen Streit mit einem Onlineverkäufer. In seiner Artikelbeschreibung steht mehrmals Brillantring. Weiter im Text versteckt sind dann folgende Beschreibungen: Steinart / Schliff Diamant synthese - Fianit / Brillant. Farbe / Reinheit Top wesselton / Lupenrein. Karatgewicht 3,3-3,5.
Bin kein Fachmann und habe mich durch die mehrmalige Bezeichnung Brillantring täuschen lassen. Hier nun meine Frage:
Ist es üblich auch bei Zirkonia von Brillant zu schreiben? Und werden bei Zirkonia die Farbe, Reinheit und Karatgewicht so angegeben?
Bitte um Antwort.
Danke
johnf
 
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Beitragvon Marc Stenzel » 09.01.06 08:23



Nach den Definitionen der Fachverbände ist die Sache ziemlich klar:

'Brillant' dürfen nur runde Diamanten im Brillantschliff genannt werden.

Zur Namensgebung von Synthesen gilt: "Die Namen der synthetischen Edel- und Schmucksteine sind 'unmissverständlich und unzweideutig mit dem richtigen Namen des Materials zu bezeichnen' [...] 'Handelsmarken, Warenzeichen oder Fantasienamen dürfen keinesfalls eine Ähnlichkeit zum Namen eines Edelsteins aufweisen.'" (Prof. Walter Schumann, München, 2002).

Ich persönlich (als Nichtjurist) sehe in der beschriebenen Verwendung des Begriffs 'Brillantring' - je nachdem wie versteckt der Hinweis auf Fianit war - irgend etwas zwischen unlauterem Wettbewerb und Betrugsversuch, denn es handelt sich eindeutig um einen Fianit-Ring und nicht um einen Brillantring. Ich habe jedoch keine Erfahrungswerte darüber, wie die deutsche Rechtsprechung in der Praxis mit solchen Fällen bisher umging. Möglicherweise hilft eine Nachfrage bei einer Verbraucherberatungsstelle.

Die Angabe von Reinheit und Farbe im 'Brillantstil' ist sicher Bauernfängerei und untermauert den Verdacht auf arglistige Täuschung, ist aber an sich rechtlich wohl nicht zu beanstanden.

Ich würde den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und von ihm zurücktreten. Vielleicht wäre auch eine Strafanzeige wegen Betrugsversuchs ratsam, wenn man davon ausgehen muss, dass es mehrere Geschädigte gibt (-> Kontaktaufnahme mit Negativbewertern).
Marc Stenzel
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Beitragvon johnf » 09.01.06 09:31



Danke für die schnelle und ausführliche Beantwortung. Werde mich bei einer Verbraucherzentrale mal schlau machen.
Nehme trotzdem noch gerne weitere Hinweise und Infos entgegen.
Viele Grüße
johnf
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Re: Benötige Hilfe bei Fachbegriffen (Brillantring)

Beitragvon Gold-Schmiede » 09.01.06 13:42



johnf hat geschrieben:In seiner Artikelbeschreibung steht mehrmals Brillantring.

Also ich sehe da keinen Interpretationsspielraum. Ein Brillanring ist ein Brillantring, und ein Ring mit einer Imitation ist kein Brillantring. Wenn der Verkäufer aus Versehen beides vermixt, ist er wohl haftbar für die Konsequenzen. Wenn er absichtlich beides vermixt, ist es ein Betrüger. Klare Sache.
Gold-Schmiede
 

Beitragvon schmucky » 09.01.06 14:30



seh ich auch so aber muss ebay dann nicht geschlossen werden? kriminelle vereinigung und so?
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