Markenschutz für "Abitur Ring" (Klasse 14)

... vorrangig in Bezug zu Schmuck und Goldschmieden.

Markenschutz für "Abitur Ring" (Klasse 14)

Beitragvon Marc Stenzel » 26.01.06 21:11



Wieder einmal eine Marke, die mir höchst unangenehm aufstieß, als sie mir unter die Finger kam:

Registernummer: 39706197.8
Inhaber: Gebr. Niessing GmbH & Co. KG, Vreden
Markentext: Abitur Ring
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 14
Klassen: 14 (s.u.)
Verfahrensstand: E (eingetragen)
Tag der Eintragung: 11.04.1997

Es würde mich interessieren, ob es bereits vor 1997 irgendwo Abiturringe gab. Für entsprechende Mitteilungen wäre ich dankbar. In den USA zumindest lässt sich dieser Ringtyp als sog. College-Ring bis min. 1835 nachweisen.


Markenklasse 14:
Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.
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Re: Markenschutz für "Abitur Ring" (Klasse 14)

Beitragvon Baujahr82 » 26.06.11 10:26



Hallo,
meines Erachtens ist ja weder Abitur noch Ring geschützt. Daher kann ich mir schlecht vorstellen, dass es Probleme geben könnte oder?
Vielen Dank
Baujahr82
 
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Re: Markenschutz für "Abitur Ring" (Klasse 14)

Beitragvon Marc Stenzel » 26.06.11 10:46



Dass eine Marke scheinbar gegen den gesunden Menschenverstand oder gegen gute Sitten verstößt, heißt nicht automatisch, dass sie ungültig ist. Ich kann nur davor warnen, den Begriff "Abitur Ring" im Schmuckbereich (bzw. Leitklasse 14) zu verwenden, ohne vorher eine ausführliche Markenrecherche gemacht zu haben - könnte ansonsten ein teurer Spaß werden.
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Re: Markenschutz für "Abitur Ring" (Klasse 14)

Beitragvon Tilo » 28.06.11 13:36



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Re: Markenschutz für "Abitur Ring" (Klasse 14)

Beitragvon Baujahr82 » 07.07.11 14:55



Grüße,
Zum einen ist die Marke bereits gelöscht und lässt sich somit frei verwenden.
Zum Zweiten ist zu prüfen, ob es sich um einen eintragungsfähigen Namen handelt. Wenn man mal in Google nachschaut, kann man feststellen, dass es mehrere Anbieter gibt die einen Abiturring anbieten.
Somit ist er im Gegensatz zu 1997, wo es noch nicht so verbreitet war nicht eintragungs- und schutzfähig. Es besteht für die Bezeichung ein Freiheitsbedürfnis lt. Anwalt.
Man kann z.B. auch nicht die Handtasche als Marke eintragen lassen.
Zudem lässt mir die Firma in ein paar Tagen die Info zukommen, ob Sie beabsichtigen den Namen noch einmal schützen zu wollen. Dann sehen wir weiter.
LG
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